ganz einfach und bequem online bestellen
Privat- und Kassenrezepte, Überweisungen
Rezept – und Überweisungswünsche beeinträchtigen die Sprechstunde in nicht unerheblichem Maß und führen oft zu Wartezeiten für Sie und die Termin-Patienten oder auch zu einer eingeschränkten telefonischen Erreichbarkeit. Bereits seit Januar 2023 bitten wir daher, Rezepte/Überweisungen/Verordnungen nicht vor 12.00 Uhr (freitags 11.00 Uhr) abzuholen.
Durch Ihre Online-Bestellung sparen Sie sich nicht nur selbst Zeit, sondern ermöglichen uns auch eine bessere Organisation in der Praxis.
Mit unserem Online-Bestellservice über die E-Mail Bestellung@praxisb.de bieten wir Ihnen die Möglichkeit, bequem Ihre Folgerezepte und Überweisungen rund um die Uhr online bei uns zu bestellen. Folgerezepte sind Rezepte für alle Medikamente, die Sie nach Ihrem Erstkontakt mit uns zur Einnahme auf Dauer verordnet bekommen haben.
Sie können das Rezept/die Überweisung – nach ärztlicher Prüfung – am übernächsten Werktag ab 12 Uhr bei uns abholen und vermeiden unnötige Wartezeiten. Eine Abholung vor 12 Uhr (freitags 11.00 Uhr) ist nicht möglich. Bitte bestellen Sie Ihre Medikamente daher rechtzeitig, um Engpässe zu vermeiden.
Bitte verzichten Sie darauf, den Status Ihrer Bestellung telefonisch abzufragen, um die telefonische Erreichbarkeit der Praxis nicht einzuschränken.
Wir weisen darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (z.B. bei der Kommunikation per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich.
WICHTIGE HINWEISE:
Bitte denken Sie daran, einmal im Quartal Ihre Krankenkassenkarte einlesen zu lassen bzw. zur Rezeptabholung mitzubringen. Eine Ausgabe ohne gültige Krankenversicherungskarte ist nicht möglich.
Dieser Service steht ausschließlich für unsere hausärztlich betreuten Patienten zur Verfügung. Wenn Sie ein neuer Patient sind oder ein neues Medikament/neue Überweisung benötigen, ist zunächst ein Arzt-Patienten-Kontakt erforderlich.
Informationen zum e-Rezept
Zum 01.01.2024 wurde die Nutzung des e-Rezeptes (elektronisches Rezept) verpflichtend für alle Arztpraxen eingeführt. Das rosafarbene Papierrezept gehört damit nunmehr der Vergangenheit an.
Das e-Rezept wird wie gewohnt im Rahmen der oben genannten Rezeptsprechstunde nach Einlesen der Gesundheitskarte digital im Praxisverwaltungssystem erstellt. Statt der Unterschrift erfolgt die elektronische Signatur und die Übertragung auf den Server der Telematikinfrastruktur.
Das e-Rezept wird auf Ihrer Gesundheitskarte gespeichert, alternativ auf einem Papierausdruck mit QR-Code ausgedruckt oder auch auf eine App auf Ihrem Smartphone übertragen. Die Apotheke kann dann mit Ihrer Gesundheitskarte, dem QR-Code auf dem Papierausdruck oder dem Zugangscode vom Smartphone das e-Rezept von dem Server der Telematikinfrastruktur abfragen.